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Haut & Körper

Welche Einwirkzeiten sind bei der Hautantiseptik zu beachten?

Die Hautantiseptik zielt darauf ab, die gesamte Hautflora so weit wie möglich zu reduzieren. Die residente Hautflora befindet sich insbesondere in talgdrüsenreichen Hautarealen und ist schwerer zu inaktivieren als die transiente Hautflora. Je talgdrüsenreicher die jeweilige Hautregion ist, desto längere Einwirkzeiten sind notwendig, um eine ausreichende Keimreduktion zu erzielen. Darauf weist auch die Empfehlung des Robert Koch-Instituts hin: „Da in talgdrüsenreichen Hautarealen die Reduktion der residenten Hautflora deutlich erschwert ist, sind längere Einwirkzeiten erforderlich (s. Angaben des Herstellers)“(1).

Hautantiseptika gehören zu den Arzneimitteln und werden entsprechend der Richtlinie für die Prüfung und Bewertung von Hautdesinfektionsmitteln vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen. Die derzeit gültigen, vom BfArM vorgesehenen Einwirkzeiten für talgdrüsenarme und talgdrüsenreiche Hautareale fasst der Verbund für angewandte Hygiene (VAH) e.V. wie folgt zusammen (2):

Talgdrüsenarme Haut
(z. B. Arme, Beine):
Vor Injektionen und Punktionen
mindestens 15 Sekunden
Vor Punktionen von Gelenken,
Körperhöhlen und Hohlorganen
sowie vor Operationen
mindestens 1 Minute
   

Talgdrüsenreiche Haut
(z. B. Kopf, vordere und hintere Schweißrinne):
Vor allen Eingriffen

mindestens 10 Minuten
   
   

Während der für die jeweilige Indikation vorgesehenen Einwirkzeit muss die Haut ständig durch das Antiseptikum feucht gehalten werden. Volumenangaben für den Einsatz der Präparate sind daher nicht erforderlich.

(1) Anforderungen der Hygiene bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen. Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut, Bundesgesundheitsbl, 2000, 43:644-648

(2) Liste der von der Desinfektionsmittel-Kommission im Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) e.V. in Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften bzw. Berufsverbänden DGHM, DGKH, GHUP, DVG, BVÖGD und BDH auf der Basis der Standardmethoden der DGHM zur Prüfung chemischer Desinfektionsverfahren geprüften und als wirksam befundenen Verfahren für die prophylaktische Desinfektion und die hygienische Händewaschung, Stand: 1. Januar 2008